Trotz Nullverbrauch in der Grundversorgung?

Hiergegen hilft der Solidarfonds Nullverbrauch.


Vor allem Besitzer von Photovoltaikanlagen sind betroffen:

 

Die Anlage wird zur Einspeisung des erzeugten Stroms nach dem EEG an das Netz angeschlossen. Wenn die Sonne einmal nicht scheint, kann es jedoch sein, dass Anlagenüberwachung, Wechselrichter  und andere Komponenten Strom verbrauchen. Trotz minimaler Strommengen kommt daher plötzlich eine Rechnung des Grundversorgers: Allein für die Möglichkeit eines Stromverbrauchs wird die Grundgebühr für den Zähler von rund 60 bis 100 € pro Jahr oder mehr in Rechnung gestellt. Selbst bei Wechsel zu einem Stromanbieter mit sehr geringen Grundgebühren kommt der Anlagenbesitzer kaum unter 40 € im Jahr - über die übliche Laufzeit einer EEG-Anlage sind das 800 €.

Selbst wenn der Zähler stillsteht wollen manche Grundversorger für den Aufwand kassieren, den sie für die "Bereitstellung der Leistung" hätten.

 

Das ist jedenfalls Unsinn, wenn der Stromanschluss zum Zweck der Einspeisung ohnehin vorhanden ist und die Anlage erwartungsgemäß keinen Strom verbraucht. Entscheidungen verschiedener Gerichte und der Clearingstelle haben längst bestätigt, dass bei "Nullverbrauch" kein Grundversorgungsvertrag zustande kommt. Für nähere Informationen schauen Sie einmal hier.

 

Mit Unterstützung der Teilnehmer des Solidarfonds Nullverbrauch haben wir für alle Teilnehmer Informationen und Musterbriefe für den Fall zusammengestellt, dass der örtliche Grundversorger die Grundgebühr abrechnet, ohne dass Strom verbraucht wird.

 

Wir haben außerdem in einem Fall, in dem die PV-Anlage nur wenige Kilowattstunden über mehrere Jahre verteilt bezogen hat, ein Musterverfahren durchgeführt: Denn auch in diesen Konstellationen halten wir es für unsinnig, den Anlagenbetreiber wie jeden beliebigen Letztverbraucher und Energiekunden zu behandeln. Leider haben sowohl das Amts- als auch das Landgericht als Berufungsgericht diese Besonderheiten nicht berücksichtigt und die Klage des Anlagenbetreibers abgewiesen; ein anderes - ohne Kontakt zu uns - durchgeführtes Verfahren ist ähnlich ausgegangen. Erfolgsaussichten für weitere Prozesse in Fällen von geringem Strombezug sehen wir daher aktuell nicht.

 

Derzeit überarbeiten wir vor diesem Hintergrund die bereits erstellten Muster und rechnen die von den Unterstützern geleisteten Zahlungen ab. Wir nehmen daher vorläufig keine weiteren Anmeldungen zum Solidarfonds entgegen.

 

In Fällen von tatsächlichem Nullverbrauch - wenn sich der Zähler also nicht bewegt - bleibt es jedoch bei unserer Empfehlung: Zahlen Sie nicht auf Rechnungen des Grundversorgers, sondern weisen Sie diese zurück! Denn ohne Strombezug kommt kein Grundversorgungsvertrag zustande.

 

Wir bedanken uns bei allen, die den Solidarfonds durch ihre Teilnahme und ihre Weiterempfehlungen in den vergangenen Jahren unterstützt haben.

 

Unser Dank gilt außerdem den uns unterstützenden Vereinen

 

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.